Der Vorstand der Kirchengemeinde St. Peter

Aufgabe
Der Kirchenvorstand einer jeden katholischen Kirchengemeinde vertritt diese als juristische Person bei Rechts- und Verwaltungsgeschäften und verwaltet deren Vermögen. Als ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder ist er verantwortlich für Haushalte der Gemeinde und ihrer Einrichtungen, trifft Entscheidungen in Personalangelegenheiten und verantwortet die Finanzierung und Durchführung von Bau- und Investionsmaßnahmen.
 
Mitglieder des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand von St. Peter besteht aus dem Pfarrer und 10 gewählten Laien. Vorsitzender ist Pfarrer Johannes Mehring, stellvertretender Vorsitzender ist Dr. Olaf Mönig.

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre. Jeweils nach drei Jahren wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Wählbar sind Frauen und Männer der Kirchengemeinde, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die nächsten Kirchenvorstandswahlen im Bistum Münster finden voraussichtlich 2024 statt.

Arbeitsweise des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand arbeitet in verschiedenen Ausschüssen, die einzelne Themenfelder bearbeiten und Beschlüsse für die Kirchenvorstandssitzungen vorbereiten. Derzeit bestehen folgende Ausschüsse:

 

   Finanzausschuss:

Dr. Stephanus Jakobs, Dr. Olaf Mönig

 

   Bau- und Immobilienausschuss:
Michael Goschin, Burkhard Gottschalk, Pfr. Johannes Mehring, Adam Parol, Sebastian Wolffram

   Personal- und Kindergärtenausschuss:
Rita Clasen, Pfr. Johannes Mehring, Dr. Olaf Mönig, Thomas Morawski, Dagmar Raberg, Sandra Winkler