Der Vorstand der Kirchengemeinde St. Peter
Aufgabe
Der Kirchenvorstand einer jeden katholischen Kirchengemeinde vertritt diese als juristische Person bei Rechts- und Verwaltungsgeschäften und verwaltet deren Vermögen. Als ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder ist er verantwortlich für Haushalte der Gemeinde und ihrer Einrichtungen, trifft Entscheidungen in Personalangelegenheiten und verantwortet die Finanzierung und Durchführung von Bau- und Investionsmaßnahmen.
Mitglieder des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand von St. Peter besteht aus dem Pfarrer und 10 gewählten Laien. Vorsitzender ist Pfarrer Johannes Mehring, stellvertretender Vorsitzender ist Dr. Olaf Mönig.
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre. Jeweils nach drei Jahren wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Wählbar sind Frauen und Männer der Kirchengemeinde, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die nächsten Kirchenvorstandswahlen im Bistum Münster finden voraussichtlich 2024 statt.
Arbeitsweise des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand arbeitet in verschiedenen Ausschüssen, die einzelne Themenfelder bearbeiten und Beschlüsse für die Kirchenvorstandssitzungen vorbereiten. Derzeit bestehen folgende Ausschüsse:
Finanzausschuss:
Dr. Stephanus Jakobs, Dr. Olaf Mönig
Bau- und Immobilienausschuss:
Rita Clasen, Michael Goschin, Pfr. Johannes Mehring, Adam Parol
Personal- und Kindergärtenausschuss:
Markus Hövel, Pfr. Johannes Mehring, Thomas Morawski, Dagmar Raberg, Josef Werner, Sandra Winkler