Herzliche Einladung zu den Wahlen am 6./7. November! An diesen Tagen sind die Wahllokale in den beiden Kirchen jeweils eine halbe Stunde vor und nach den Gottesdiensten geöffnet:

  • Samstag:

Kirche Christus König: 18:00 - 18:30 Uhr und 19:30 - 20:00 Uhr

Kirche St. Peter: 16:30 - 17:00 Uhr und 18:00 - 18:30 Uhr

  • Sonntag:

Kirche Christus König: 10:30 - 11:00 Uhr und 12:00 - 12:30 Uhr

Kirche St. Peter: 09:00 - 09:30 Uhr und 10:30 - 11:00 Uhr

 

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde. Er ist verantwortlich für die Haushalte der Gemeinde und ihrer Einrichtungen, trifft Entscheidungen in Personalangelegenheiten und verantwortet die Finanzierung und Durchführung von Bau- und Investionsmaßnahmen (siehe auch "Kirchenvorstand").

Von den 10 Mitgliedern sind 5 neu zu wählen.

Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 18 Jahren, die seit mindestens einem Jahr in der Gemeinde wohnen.

 

Der Pfarreirat

Die gewählten Pfarreiratsmitglieder gestalten und verantworten gemeinsam mit dem hauptberuflichen Seelsorgeteam und den beratenden Mitgliedern das Leben der Pfarrei und deren Seelsorge mit (siehe auch "Pfarreirat").

Es sind 11 Mitglieder für den Pfarreirat zu wählen.

Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie auf Antrag auch außerhalb der Gemeinde wohnende Katholiken.

 

Die Kandidatenlisten hängen in den Schaukästen der beiden Kirchen aus. 


Sollten Sie an dem Wochenende der Wahl verhindert sein, besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Die Briefwahlunterlagen sind bis Mittwoch, 3. November 2021:

  • erhältlich von Dienstag bis Freitag im Pfarrbüro, Lange Straße 2, und mittwochs im Gemeindebüro, Paulstr. 25
  • anzufordern unter Tel. 02065/ 6 05 24

  • anzufordern per Mail: stpeter-rheinhausen@bistum-muenster.de

Die Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 7. November, 11:00 Uhr (Wahllokal Kirche St. Peter oder Gemeindebüro St. Peter) bzw. 12:30 Uhr (Wahllokal Kirche Christus König oder Pfarrbüro) eingegangen sein.