Informationen zur Wahl des Kirchenvorstands

 

Am Samstag, den 17. und Sonntag, den 18. November 2018 werden in unserer Gemeinde wieder Kirchenvorstandswahlen stattfinden. Alle Gemeindemitglieder haben die Möglichkeit, unmittelbar vor und nach den jeweiligen Gottesdiensten ihren gewünschten Kandidaten ihre Stimme abzugeben. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit zur Briefwahl.
Kirchenvorstandswahlen finden alle drei Jahre statt. Dabei wird eine Hälfte des Vorstands neu gewählt, während die andere Hälfte der gewählten Mitglieder weitere drei Jahre im Amt bleibt, um eine kontinuierliche Fortführung der laufenden Geschäfte zu gewährleisten.
Die Kandidaten werden vom Wahlausschuss vorgeschlagen. Darüber hinaus hat jedes Gemeindemitglied das Recht, sich selbst oder ein anderes Gemeindemitglied dem Wahlausschuss (Pfarrbüro) schriftlich und formlos vorzuschlagen. Hierzu ist eine Unterstützung in Form von mindestens zwanzig weiteren Unterschriften erforderlich. Diese müssen bis zum 28. Oktober 2018 eingereicht werden.
Der Kirchenvorstand sorgt in seinen monatlich stattfindenden Sitzungen und mit der Einrichtung von Sachausschüssen dafür, dass die rechtlichen, wirtschaftlichen und strukturellen Voraussetzungen für die wesentlichen Aufgaben des Gemeindelebens geschaffen und eingehalten werden können. Dieses betrifft hauptsächlich die Bereiche Recht, Finanzen, Personal, Errichtung und Erhalt von Immobilien und den Geschäftsbetrieb der Kindergärten.
Unterstützung erhält der Kirchenvorstand vor allem durch die Verwaltungsreferentin Silvia Markfort sowie bei manchen Projekten unmittelbar vom Bischöflichen Generalvikariat.
Der neue Kirchenvorstand wird lediglich zehn statt bisher sechzehn Mitglieder haben. Das hängt damit zusammen, dass die Zahl der Gemeindemitglieder auf unter Zehntausend gesunken ist.
Weitere Informationen erhalten Sie im Pfarrbüro.

 

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