Gottesdienste ab 2. Mai

 

Die Landesregierung NRW und die Bistümer haben sich auf eine gemeinsame Regelung verständigt, die, unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen, Gottesdienste aller Religionsgemeinschaften erlaubt. Daher werden wir in St. Peter am ersten Maiwochenende mit der Feier von Wortgottesdiensten beginnen. Die bisherigen Zeiten für die Offene Kirche von Montag bis Freitag bleiben bestehen.
Diese Regelungen können sich jederzeit ändern. Bitte beachten Sie daher auch die Hinweise auf unserer Homepage und in den Schaukästen an den Kirchen.

 

Gottesdienste vom 2. bis 10. Mai 2020

 Christus KönigSt. Peter
Sa, 02./09.05.18:30 Uhr  Wortgottesdienst                 17:00 Uhr  Wortgottesdienst
So, 03./10.05.11:00 Uhr  Wortgottesdienst09:30 Uhr  Wortgottesdienst
Mo - Fr18 - 19 Uhr  Offene Kirche

17 - 18 Uhr  Offene Kirche

Mi zusätzl. 10 - 12 Uhr  Offene Kirche

 

Bitte beachten Sie die folgenden Rahmenbedingungen:

•  Es wird keine Kommunionausteilung erfolgen.
•  Der Zugang zu den Gottesdiensten wird begrenzt; in den Kirchen wird die Zahl der belegbaren Plätze deutlich sichtbar markiert. Nach allen Seiten hin ist der empfohlene Mindestabstand (1,50 m) einzuhalten. Familien werden nicht getrennt.
•  Beim Betreten und Verlassen müssen die Abstandsregeln eingehalten werden.
•  Die Kollektenkörbe werden nicht durch die Reihen gereicht: Die Kollektengabe kann am Ein-/Ausgang in einen Korb gelegt werden.
•  Der Friedensgruß erfolgt ohne Handreichung.
•  Auf Gesang wird zur Vermeidung von Speichelflug verzichtet.
•  Wir empfehlen dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Maske, auch wenn keine offizielle Verpflichtung für Gottesdienstbesucher dazu besteht.
•  Die Gottesdienste sind ein erstes, vorsichtiges Angebot. Wir verweisen ausrücklich auf die allgemeinden Empfehlungen der Robert-Koch-Instituts und bitten jeden (vor allem aber besonders gefährdete Menschen), sorgsam zu überlegen, ob sie sich mit dem Besuch einer solchen Veranstaltung der Gefahr aussetzen möchten.


Intentionen können nicht in den Wortgottesdiensten, nur im Stillen von den Pfarrern gelesen werden. Requien oder Trauergottesdienste können in den Kirchen unter Beachtung der gerade genannten Regeln gefeiert werden. Taufen, Erstkommunionfeiern oder Hochzeiten verlangen wegen ihres besonderen, teils mit engerem Kontakt verbundenen Charakters (z. B. Handauflegung) eine besondere Einhaltung der genannten Regeln. Bisweilen empfiehlt sich eine Verschiebung. Beichtgespräche im Beichtstuhl sind nicht möglich. Die Spendung des Bußsakramentes hat unter Beachtung des Mindestabstandes (1,50 m) sowie der Hygienevorschriften zu erfolgen.

 

Veranstaltungen und Versammlungen in unseren Pfarrheimen können noch nicht stattfinden.