Kontaktkarten für den Besuch unserer Gottesdienste
Zur Zeit sind wir zur Datenerfassung der Gottesdienstbesucher (lt. CoronaSchVO § 2a Abs.1) verpflichtet. Die Kontaktkarten können Sie selbstverständlich auch schon ausgefüllt zum Gottesdienst mitbringen.
Sie finden diese hier zum Download: